Rechtsprechung
BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 62/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,9005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Ausbildung zur Krankenschwester - Beendigung der beruflichen Bildungsmaßnahme mit Prüfung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 67/74
Bei Teilnahme an beruflicher Umschulung endet der Unterhaltsgeldanspruch mit dem …
Auszug aus BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 62/82
Bei Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme iS des § 34 AFG (hier: Ausbildung zur Krankenschwester) endet das Ausbildungsverhältnis und somit der Anspruch des Teilnehmers auf Unterhaltsgeld mit dem Tag der Ablegung der Prüfung (vgl 1976-03-11 7 RAr 67/74 und GmSOGB vom 1983-01-27 2/82), wenn der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung besteht.
- BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86 Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Februar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (…BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1;… SozR 5866 § 12 Nr. 6; s. auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
- BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 46/84 Juni 1983 - 7 RAr 62/82 -) und anderer Senate des Bundessozialgerichts -BSG- (SozR 2200 5 1301 Nr. 1H; Urteile vom 27. März 198" - 5a RKn 2/83 198ü - 5a RKn.
- BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
Zumutbare Arbeitszeit - Seelische Störungen - Verfügbarkeit für …
Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (…BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1;… SozR 5866 § 12 Nr. 6; siehe auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).